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Ausschlüsse

Ausschlüsse allgemein

Der Begriff “Ausschlüsse” stammt aus der Versicherungsbranche.
Unter einem Ausschluss werden alle Schäden verstanden, welche die Versicherungsleistung nicht beinhaltet. Entweder sind bestimmte Ausschlüsse nach dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt oder sie werden von den einzelnen Versicherungen individuell bei Vertragsabschluss festgelegt. Ziel ist es, nicht kalkulierbare Risiken zu vermeiden.

Ausschlüsse am Beispiel KFZ-Versicherung

Im Bereich der KFZ-Versicherung werden selbst verursachte oder grob fahrlässige Schäden ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass in einem solchen Fall das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung befreit wird. Auch Schäden durch Kernenergie, sowie Übungsfahrten oder Fahrveranstaltungen zählen dazu. Ausschlüsse von Risikogruppen wie zum Beispiel jungen Fahranfängern mit stark motorisierten Fahrzeugen sind gesetzlich verboten und daher nicht möglich.
Ein Antragsteller kann nur in sehr wenigen Fällen direkt bei der Antragstellung abgelehnt werden. Dazu zählt zum Beispiel, wenn der Antragsteller zuvor schon einmal bei dem Versicherungsunternehmen versichert wurde und ihm dort wegen Nichtzahlung gekündigt wurde.