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Absolute Ausschlüsse

Definition von Absoluten Ausschlüssen

Absolute Ausschlüsse ist ein Begriff aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung. Er bezeichnet Tatbestände, die nicht unter den Schutz der Haftpflichtversicherung fallen. Sie sind prinzipiell nicht mitversichert. Zu den absoluten Ausschlüssen gehören vorsätzlich verursachte Schäden sowie Ansprüche von mitversicherten Personen. Das sind solche Personen, die ständig im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, zum Beispiel dessen Ehepartner oder Kinder. Sie sind automatisch mit versichert und können keine Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend machen. Auch die Übertragung von Krankheiten ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das bedeutet: Steckt der Versicherte einen anderen Menschen mit einer Krankheit an, muss die Haftpflichtversicherung nicht für dadurch hervorgerufene finanzielle Schäden aufkommen.

Absolute und relative Ausschlüsse

Absolute Ausschlüsse unterscheiden sich von relativen Ausschlüssen. Diese sind nicht grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen, sondern durch besondere Regelungen oder Klauseln im Versicherungsvertrag ausdrücklich formuliert und können von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein.