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Ausfalldeckung

Wofür wird die Ausfalldeckung benötigt?

Falls der Versicherungsnehmer einen Schaden erleidet und der Schädiger weder haftpflichtversichert ist noch über ausreichend eigene Mittel verfügt, um den Schaden auszugleichen, kann die Ausfalldeckung aus der eigenen Haftpflichtversicherung herangezogen werden. Also versichert man sich selbst und alle Mitversicherten gegen Dritte, die einen schädigen und nicht in der Lage sind für den Schaden aufzukommen. Der Umfang der Schadenersatzansprüche richtet sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung. Außerdem besteht ein Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat oder auch wenn er rinrn Schaden als Tierhalter verursacht hat. Zusätzlich kann ergänzend zur Ausfalldeckung der Schadenersatzrechtschutz hilfreich sein. Diese Art von Rechtschutz hilft bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Wann tritt die Ausfalldeckung nicht in Kraft?

Die Ausfalldeckung beinhaltet nicht die Vorsorgeversicherung sowie Schäden durch deliktunfähige Kinder. Forderungsausfälle aus Schäden, die im Zusammenhang mit nuklearen und genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik oder Erdbeben stehen, sind ebenfalls nicht mitversichert.