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Allmählichkeitsschaden

Haftpflichtversicherungen: Allmählichkeitsschaden

Im Bereich der Haftpflichtversicherungen taucht der Begriff Allmählichkeitsschaden auf. Hierbei handelt es sich um einen Schaden, der Personen, Gegenstände oder Vermögen betrifft und durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen oder Temperaturschwankungen entstanden ist. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Schaden allmählich entstanden ist, sondern dass das den Schaden auslösende Ereignis zu einer lang anhaltenden schädlichen Wirkung geführt hat. Ein Allmählichkeitsschaden liegt beispielsweise dann vor, wenn der Dampf in einer unbelüfteten Duschkabine zu einem Schimmelpilzbefall und somit zu einem Schaden an den Wänden führt oder wenn ein austretendes Gas zum Durchrosten eines Metallrohrs führt. Die Zeitdauer ab der ein Schaden als Allmählichkeitsschaden angesehen wird, ist nicht genau festgehalten und ist je nach Schaden unterschiedlich.

Versicherung von Allmählichkeitsschäden durch Haftpflichversicherungen

Entsteht durch einen Allmählichkeitsschaden ein Vermögensverlust oder ein Schaden an einer Person, so leistet die Versicherung in jedem Fall. Schäden an Gegenständen werden jedoch von vielen Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen.