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Vorsorgeversicherung

Definition von Vorsorgeversicherung

Der Begriff Vorsorgeversicherung taucht im Versicherungswesen vor allem im Bereich der Haftpflichtversicherung auf und bezeichnet hierbei die Verpfichtung des Versicherten, neue Risiken dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Die Pflicht zur Vorsorgeversicherung tritt also dann in Kraft, wenn sich die potenzielle Gefährdung des Eigentums Dritter erhöht, beispielsweise durch die Anschaffung eines Haustieres. Üblicherweise zeigt der Versicherer im Moment der Prämienabrechnung regelmäßig die Pflicht auf, neue Risiken im Rahmen der Vorsorgeversicherung anmelden zu müssen.

Gefahren bei Ignorierung der Vorsorgeversicherung

Sollte es ein Versicherungsnehmer vergessen oder vorsätzlich unterlassen, neue Risiken seinem Versicherer zu melden, droht auf diese Weise der Verlust des Versicherungsschutzes im Falle eines Schadens. Dies gilt nicht erst im Moment eines eingetretenen Schadens, sondern kann auch rückwirkend entzogen werden bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Meldung des höheren Risikos hätte geschehen sollen. Die reine Meldung im Rahmen der Vorsorgeversicherung führt dabei noch nicht zu einer Änderung des Versicherungsbeitrages.