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Abzug neu für alt

Der Begriff “Abzug neu für alt”

Der Abzug neu für alt bezeichnet eine Minderung der Summe, welche die Versicherung eines Schädigers, bzw. er selbst, nicht an den Geschädigten zahlen muss. Dies betrifft hauptsächlich die Haftpflichtversicherung, sowohl aus dem Kfz-, als auch aus dem privaten Bereich.
Diese Minderung setzt sich aus der Differenz von Neuwert und Zeitwert einer Sache zusammen und begründet sich dadurch, dass oftmals nur eine kostengünstigere Reparatur anstelle einer Neuanschaffung vonnöten ist. Es gilt, eine Wertverbesserung zu vermeiden, die letztlich auf Kosten des Schädigers erfolgen würde.

Ausnahmen

Der Abzug neu für alt ist jedoch nicht immer gerechtfertigt, wenn einem Geschädigten lediglich der Zeitwert eines Gegenstandes ersetzt wird. Hierbei gilt es oftmals die durchschnittliche Lebensdauer zu berücksichtigen, die der Gegenstand ohne den Schaden voraussichtlich erreicht hätte. In solchen Fällen ist oftmals ein professionelles Gutachten notwendig.
Selbstverständlich gibt es auch Sachgegenstände (z.B. Oldtimer), deren Zeitwert höher als der Neuwert ist. Auch dies muss ein Gutachter beurteilen.