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Arzneimittel GKV

Die Bedeutung des Begriffs Arzneimittel GKV

Als Arzneimittel sind alle Stoffe und Stoffmischungen zu sehen, die geeignet sind, den Patienten zu heilen oder dafür zu sorgen, dass eine Erkrankung nicht eintritt (vorbeugende Wirkung). Sie werden hauptsächlich von Pharmafirmen hergestellt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Apotheker nach Rezeptvorgaben des Arztes ein Arzneimittel selbst mischt. Verschreibungspflichtige Medikamente können dabei nur über eine entsprechende Verordnung des Arztes herausgegeben werden.

Die Zuzahlung bei Arzneimittel GKV

Gemäß dem Sachleistungsprinzip übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, ohne dass der Patient in Vorleistung treten muss. Seit 2004 sind von den Versicherten allerdings Zuzahlungen zu leisten. Sie betragen 10 % des Ausgabepreises, mindestens aber 5,00 Euro und höchstens 10 Euro. Für bestimmte preiswerte Medikamente kann die Zuzahlung allerdings sogar ganz entfallen. Dies betrifft vor allem den Bereich der Generika. Dies sind Nachahmerpräparate, die nach Ablauf des Patentes auf ein Medikament von einem Konkurrenzunternehmen hergestellt und vertrieben werden.