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Empfängnisregelung GKV

Was versteht man unter Empfängnisregelung im Rahmen der GKV?

Unter Empfängnisregelung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versteht man Leistungen wie zum Beispiel die Kostenübernahme von ärztlichen Beratungsleistungen zu Fragen der Empfängnisregelung, Fragen zu nicht rechtswidriger Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch. Diese Leistungen werden im Rahmen der Empfängnisregelung der gesetztlichen Krankenkassen zu 100 % erstattet. Weiter werden Leistungen wie die künstliche Befruchtung oder die Kosten für die verordnete Pille oder Spirale bis zum 20. Lebensjahr übernommen. Für die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung müssen beide Partner bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.

Welche Kosten im Rahmen der Empfängnisregelung werden nicht übernommen?

Kosten für Empfängnisverhütungspräparate für über 20-jährige oder Kosten für die Wiederherstellung der Zeugungsfähigkeit oder Empfängnisfähigkeit nach bereits erfolgter Sterilisation werden nicht übernommen. Weiters muss erwähnt werden, dass die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nur in bestimmten Fällen übernommen werden, zum Beispiel wenn eine gesundheitliche Gefährdung (körperlich oder psychisch) der Mutter vorliegt oder zu erwarten ist (zum Beispiel Schwangerschaft durch Sexualdelikt).