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Ersatzleistungen bei Krankenhausaufenthalt

Ersatzleistungen bei Krankenhausaufenthalt

Bei solchen Ersatzleistungen handelt es sich um Zusatzleistungen in Form eines Kostenersatzes für Wahlleistungen, die nur von privaten Krankenversicherungen oder privaten Zusatzversicherungen angeboten werden. Es sind demnach zusätzliche Leistungen, die für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes mitversichert werden können. Angeboten werden hierbei unter anderem als Einzel- oder Paketleistung:
– Unterbringung im Einbettzimmer
– Unterbringung im Zweibettzimmer
– tägliche Chefarztbetreuung
– zusätzliche Mitaufnahme einer Begleitperson
– Wunschkost

Krankenhaustagegeld bei Wahlleistungen

Ein Krankenhaustagegeld anstatt der gewählten Wahlleistung innerhalb der Ersatzleistungen bei Krankenhausaufenthalt wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn die gewünschte Wahlleistung nicht verfügbar ist, anderweitig wahrgenommen werden kann oder nicht vollständig in Anspruch genommen wird, z.B. bei Verzicht auf das in der Wahlleistung versicherte Einzelzimmer bei Wahl eines Doppelzimmers. In solchen Fällen wird von den privaten Versicherungen meist ein Ausgleich in Form eines Krankenhaustagegeldes innerhalb des gewählten Tarifes gewährt.