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Delegationsverfahren bei Psychotherapie

Begriffserklärung des Verfahrens

Durch das Delegationsverfahren bei Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlung eines Versicherten an einen nichtärztlichen Behandler übertragen werden. So können etwa nichtärztliche Diplom-Psychologen auf Anforderung eines ärztlichen Psychotherapeuten an einer Therapie beteiligt werden.
Allerdings müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: So muss ein Arzt vor Beginn der Behandlung deren medizinische Notwendigkeit feststellen und ihren Umfang festlegen sowie die Therapieform bestimmen und die nichtärztliche Behandlung jederzeit kontrollieren.

Versicherungstechnischer Hintergrund

Das Verfahren wurde geschaffen, weil Versicherte zwar bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten freie Behandlungswahl haben und, sofern das in den Tarifbestimmungen vorgesehen ist, auch Heilpraktiker in Anspruch nehmen dürfen. Sie könnten jedoch nicht von Diplompsychologen oder Psychotherapeuten behandelt werden, wenn diese keine Heilpraktiker oder Ärzte sind. Erst das Delegationsverfahren bei Psychotherapie ermöglicht das bei einer garantierten ärztlicher Kontrolle. Das Verfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet. Die herangezogenen Therapeuten sind auf eigene Rechnung tätig, ihre Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung.