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Berufsgruppenrabatt

Definition Berufsgruppenrabatt

Unter dem Begriff Berufsgruppenrabatt wird eine Vergünstigung bei Versicherungsverträgen verstanden, die durch die Zugehörigkeit des Versicherungsnehmers zu einer bestimmten Berufsgruppe begründet wird. In den meisten Fällen wird der Rabatt im Rahmen der privaten Krankenversicherung gewährt, da hier bestimmte Berufe aufgrund der zu leistenden Tätigkeiten ein geringeres Risiko für Erkrankungen oder Unfälle darstellen und somit durch den Versicherer begünstigt tarifiert werden können. Für den Nachweis einer Tätigkeit in der entsprechenden Berufsgruppe ist eine offizielle Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig.

Begünstigte Berufsgruppen

Begünstigte Berufsgruppen sind in der privaten Krankenversicherung in erster Linie Beamte sowie andere Angestellte in öffentlichen Ämtern und Positionen. Vergünstigungen werden je nach Versicherung auch für Studenten oder Wehrpflichtige vergeben, auch wenn hier nicht von einer Berufsgruppe im klassischen Sinne gesprochen werden kann. Jede Änderung der Berufsgruppe ist dem Versicherer unverzüglich zu melden, die Nichtbeachtung kann zu einer Vertragsstrafe und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.