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Bagatellschaden

Definition Bagatellschaden

Unter dem Begriff Bagatellschaden werden Schäden verstanden, die eher von geringem Wert sind und somit aus der eigenen Tasche einer versicherten Person beglichen werden können. Der Begriff taucht sowohl im Bereich der KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung als auch in der privaten Haftpflichtversicherung auf, wobei je nach Vertragsart hier die Grenze zum Bagatellschaden individuell festgelegt werden kann. Üblich sind im Haftpflichtbereich Beträge von wenigen Hundert Euro; überschreitet ein entstandener Schaden diesen Betrag nicht, ist die Versicherung nicht verpflichtet, den Schaden finanziell zu begleichen.

Abgrenzung zum Selbstbehalt

Sollte die festgelegte Schadenshöhe für einen Bagatellschaden überschritten sein, erstattet der Versicherer den Schadensbetrag in vollem Umfang. Hiermit grenzt sich der Begriff vom Selbstbehalt des Versicherungsnehmers ab, bei welchem er in jedem Fall einen Eigenanteil zur Regulierung des Schadens aufbringen muss und die Versicherung erst einen möglichen Differenzbetrag im Rahmen der vereinbarten Bedingungen begleicht.