Wohnungsbauprämie (WoP)
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss hauptsächlich zum Bau oder Kauf von Wohnungen oder Häusern. Sie wurde 1952 eingeführt, da ein Engpass an Unterkünften sichtbar wurde und der Wunsch nach Neubauten ständig wuchs.
Die Prämie kann in mehreren Anlagen angespart werden, wie zum Beispiel in Bausparverträgen oder beim Erwerb von Anteilen an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften. Ein Antrag auf die Prämie wird immer im darauffolgenden Jahr vom Versicherer oder der Bausparkasse zugesandt, welcher ausgefüllt an das zuständige Unternehmen zurückzugeben ist.
Wer kann die Prämie bekommen und welche Höhe umfasst sie?
Die WoP erhalten mehrere Personengruppen. Zum einen alle zusammenveranlagten Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, die ein zu versteuerndes Einkommen von unter 51.200 haben sowie Alleinstehende von unter 25.600 Euro.
Personen zwischen 16 und 24 Jahren bekommen die Prämie ebenfalls, hier wird auf die wohnwirtschaftliche Verwendung verzichtet. Die Prämie umfasst 8,8 % vom Angesparten, aber maximal 512 bzw. 1024 Euro, abhängig vom Familienstand. Dies sind jährlich 45,06 oder 90,11 Euro.