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Werkstattbindung

KFZ-Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung

Schließt man einen KFZ-Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung ab, so bedeutet dies, dass die Reparatur nach einem Unfall in einer Partnerwerkstatt des Versicherungsanbieters durchgeführt werden muss. Sie darf nicht in einer beliebigen Werkstatt erfolgen, wenn der Versicherer den Schaden regulieren soll.
Diese Verträge werden besonders von großen Versicherern angeboten, da diese sich ein Netz von Partnerwerkstätten aufgebaut haben.

Welchen Nutzen hat der Kunde beim KFZ-Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung?

Für den Versicherer ergibt sich meist eine Kostenersparnis durch die Reparatur in den Partnerwerkstätten. Schließt der Kunde einen Vertrag mit Werkstattbindung ab, so kann er einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag erwarten. So sind je nach Versicherung bis zu 20% möglich.
Eines jedoch sollte der Versicherungsnehmer beachten: Bei einem Neuwagen riskiert man den Verlust der Herstellergarantie, sobald die ausgesuchte Werkstatt keine Vertragswerkstatt des Herstellers ist oder keine Originalersatzteile eingebaut werden, daher lohnt sich die KFZ-Versicherung mit Werkstattbindung hauptsächlich für Fahrer älterer Fahrzeuge und Vielfahrer.