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Weiterversicherung

Bedeutung des Begriffs

Unter Weiterversicherung versteht man entweder den freiwilligen Beitritt zu einer Versicherung oder die freiwillige Fortsetzung einer Pflichtversicherung.
Wenn etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung der Anspruch auf eine beitragsfreie Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung erlischt, kann sich ein Versicherter weiterversichern. Er muss dafür innerhalb von drei Monaten einen entsprechenden Antrag stellen.

Freiwillige Weiterversicherungen für Selbstständige

Selbstständige Erwerbstätige können einen Antrag auf Beitritt zur gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Dies muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund der Tätigkeit geschehen.
Sie haben zudem die Möglichkeit auf eine freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Selbstständigkeit zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert waren. Außerdem muss der Antrag innerhalb des ersten Monats der Selbstständigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.