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Weiterversicherung in der GKV

Was bedeutet Weiterversicherung in der GKV?

Wenn bei versicherungspflichtigen Beschäftigten die Anstellung und somit die Versicherungspflicht endet, wird die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) zwangsläufig ebenfalls beendet. Die Betroffenen müssen sich daher eigenständig um einen Krankenversicherungsschutz kümmern, z.B. in Form einer Familienversicherung. Auch wenn diese Form der Versicherung nicht möglich ist, besteht prinzipiell die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der GKV auf Antrag. Dieser muss der jeweiligen Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht vorliegen.

Voraussetzungen für die Weiterversicherung in der GKV

Wer sich für die Weiterversicherung in der GKV entscheidet, muss eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse von mindestens 24 Monaten in den letzten 5 Jahren vorweisen oder vor der Beendigung der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate dort versichert gewesen sein. Für einzelne Gruppen der Versicherungsnehmer gelten hier Sonderregelungen, so zum Beispiel für Schwerbehinderte oder im Ausland tätig gewesene Arbeitnehmer, die nach Deutschland zurück gekommen sind.