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Widerrufsrecht

Definition und Ausübung des Widerrufsrecht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt im Deutschen Recht jeder natürlichen Person, die einen Vertrag abschließt, aus Gründen des Verbraucherschutzes ein Widerrufsrecht, wenn es sich dabei um ein Haustürgeschäft, um einen Fernabsatzvertrag, einen Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einen Verbraucherdarlehensvertrag, einen Ratenlieferungsvertrag oder um ein Versicherungsgeschäft handelt. Das Widerrufsrecht kann ohne Begründung ausgeübt werden, entweder durch eine Widerrufserklärung in schriftlicher Form oder durch Rücksendung der Ware, beispielsweise im Falle eines Kaufvertrages. In beiden Fällen muss klar ersichtlich sein, dass der Verbraucher nicht mehr an den Vertrag gebunden sein will. Ein wirksamer Widerruf muss innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Im Normalfall beträgt die Länge der Widerrufsfrist zwei Wochen und beginnt dann, wenn der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Ein Widerruf ohne Widerrufsbelehrung ist unbegrenzt möglich.

Ausnahmen

Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind unter anderem Dienstleistungen wie Unterbringung, Freizeitgestaltung, Verköstigung oder Beförderung. Somit unterliegen insbesondere Reiseverträge nicht dem Widerrufsrecht.