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Wagniswegfall

Wagniswegfall in der Rechtsschutzversicherung

Vom Wagniswegfall spricht man, wenn ein versichertes Risiko nicht mehr existiert und eine Leistungspflicht durch die Rechtsschutzversicherung nicht mehr gegeben ist. So verliert ein Vertrag im Rahmen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung seinen Zweck, wenn ein Autobesitzer sein Fahrzeug verschrottet oder verkauft. Der Versicherungsvertrag wird zum Datum der Abmeldung aufgehoben. Ein Wagniswegfall tritt auch ein, wenn ein Gewerbe abgemeldet wird, oder bei der Hausratversicherung, wenn der versicherte Haushalt aufgelöst wird.

Wagniswegfall und Sonderregelungen

Sie treten in Kraft, wenn beispielsweise an die Stelle eines abgemeldeten Fahrzeugs ein neues Fahrzeug tritt. In diesem Falle geht das Beitragsguthaben des alten Vertrages auf den neuen Vertrag über. Das gleiche gilt beim Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Bei einem Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Auch beim Tod eines Versicherungsnehmers bleibt der Versicherungsschutz für die Angehörigen erhalten, wenn der laufende Beitrag bereits bezahlt ist oder nicht innerhalb eines Jahres ab Todestag die Aufhebung des Rechtsschutzvertrages beantragt wird.