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Wertermittlung

Wert und Wertermittlung allgemein

Der Wert eines Wirtschaftsguts definiert sich als objektiver Preis oder Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern. Im Gegensatz zum landläufigen Preis handelt es sich um einen, durch verschiedene Gutachter bestimmten, von subjektiven Einflüssen freien Wert. Die Wertermittlung geschieht durch Schätzung, weshalb immer mehrere lizenzierte Sachverständige eingeschaltet werden sollten. Die Abweichungen der Schätzungen untereinander kann immer bis zu 20 % betragen. Die Wertermittlung kann für jegliche Güter angewendet werden.

Typische Beispiele für Wertermittlung

Wird beispielsweise ein Gebäude errichtet, muss dieses durch verschiedene Versicherungen im Falle von diversen Schäden wie Brand, Hagel usw. gesichert werden. Um die Möglichkeit einer Versicherung und manchmal auch die Höhe der zu bezahlenden Beiträge zu bestimmen, muss ein Sachverständiger das Haus und die Umgebung auf ihre Risiken untersuchen und dann den Wert schätzen. Ähnlich wird bei Versteigerung verschiedener Güter ein Gutachter zu Rate gezogen und auf dessen Rat hin weiter gehandelt.