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Weiche Tarifierungsmerkmale

Günstigere Versicherungsbeiträge durch Rabatte

Unter bestimmten Voraussetzungen bieten Kfz-Versicherer Rabatte, durch die ein Versicherungsnehmer seine Versicherungsbeiträge mindern kann. Diese sind abhängig von bestimmten Merkmalen des Versicherungsnehmers und dessen Fahrzeug und werden weiche Tarifierungsmerkmale genannt. Jeder Versicherer kann die Kriterien für weiche Tarifierungsmerkmale selbst definieren und entsprechende Tarife anbieten. Zur Gewährung von Rabatten ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Nachweise zu erbringen und jede Veränderung im Zusammenhang mit der vertraglich festgelegten Rabattgewährung anzuzeigen.

Rabattformen im Rahmen weicher Tarifierungsmerkmale

Es gibt beispielsweise Rabatte für bestimmte Berufsgruppen, den Berufsgruppen-Rabatt, für Tätigkeiten mit geringem Berufsrisiko. Der Einzelfahrer-Rabatt wird für den im Versicherungsvertrag namentlich genannten Einzelfahrer, in der Regel der Versicherungsnehmer, gewährt. Ein Garagenrabatt ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer garantiert, dass er das Schadensrisiko am Fahrzeug durch Vandalismus oder andere Einflüsse vermeidet, indem er sein Fahrzeug hauptsächlich in einer abschließbaren Garage abstellt. Zeichnet sich ein Fahrzeug durch einen geringen Kraftstoffverbrauch aus, kann ein Öko-Rabatt gewährt werden.