Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung)
Die Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung)
Die Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) ist eine im KFZ-Bereich obligatorische Versicherungsform, die den Halter eines Fahrzeuges vor sämtlichen Schäden am eigenen KFZ schützt, selbst wenn dieses durch eigenes Verschulden zu einem Schaden gekommen ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist im Vergleich zur gesetzlich vorgeschrieben KFZ-Haftpflicht freiwillig und wird vor allem von Versicherungsnehmern genutzt, die ein neues Fahrzeug besitzen. Für ältere Modelle lohnt der Vollkaskoschutz meist nicht mehr, da hier bei einem Totalschaden die notwendigen Versicherungsleistungen den Wert des Fahrzeuges übersteigen würden.
Unterschiede zur Teilkaskoversicherung
Im Vergleich zum Vollkaskoschutz ist auch die Teilkaskoversicherung freiwillig und schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden. Diese müssen beim Teilkaskoschutz jedoch von Außen ohne das Verschulden des Fahrzeughalters herbeigeführt werden und keinen direkten Unfallgegner als Auslöser haben. In den Wirkungsbereich der Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) fallen somit keine Elementarschäden durch Hagel, Wasser oder Sturm, Diebstahl oder Schäden durch Vandalismus.