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Verkehrs-Rechtsschutz

Was Bedeutet Verkehrs-Rechtsschutz?

Der Verkehrs-Rechtsschutz ist eine auf Schadensfälle durch Verkehrsteilnahme beschränkte Art der Rechtsschutzversicherung. Hauptzweck jeder Rechtsschutzversicherung ist die Absicherung gegen das Kostenrisiko eines Rechtsstreites. In der Regel handelt es sich beim Verkehrs-Rechtsschutz um eine Kombination verschiedener Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung (z.B. Schadenersatz- und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen) zu einem “Paket”, welches auf einen bestimmten Lebensbereich zugeschnitten ist, in diesem Fall die Verkehrsteilnahme.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung unterstützt die Versicherten beispielsweise bei der Schuldfrage nach Verkehrsunfällen, beim Vorwurf eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Wie weit geht Verkehrs-Rechtsschutz

Generell schützt diese Rechtsschutzart die Versicherten bei allen Arten der Verkehrsteilnahme, sei es als Halter oder Mieter eines Fahrzeuges, als Fahrer eines fremden Fahrzeuges, aber auch als Fußgänger oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und in ans Mittelmeer grenzenden Ländern, teilweise auch darüber hinaus, je nach Anbieter und Tarif sind auch Familienmitglieder und weitere Fahrzeuge der Familie mitversichert.