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Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Wo die Versicherung zum Tragen kommt

Der Verwaltungssrechtsschutz in Verkehrssachen ist eine spezielle Form der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie greift in juristischen Streifällen, bei denen der versicherte Verkehrsteilnehmer mit Verwaltungsbehörden in Konflikt kommt und die zum Beispiel mit dem Entzug oder einer Einschränkung der Fahrerlaubnis zu tun haben. Dann springt die Versicherung ein und übernimmt Anwalts- und gegebenenfalls Gerichtskosten.

Beispiele für Versicherungsfälle

Die Versicherung kommt beispielsweise zum Tragen, wenn dem Verkehrsteilnehmer eine Nachschulung auferlegt worden ist, weil er nach mehreren groben Vergehen zu viele Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei angesammelt hat. Auch eine gerichtliche Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs – etwa nachdem sich nach dem Überfahren einer roten Ampel der Fahrer des Wagens nicht zweifelsfrei identifizieren ließ – fällt in den Bereich der Versicherung zum Verwaltungsrechsschutz in Verkehrssachen. Dasselbe gilt, wenn ein Widerspruchsverfahren oder ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Führerscheinentzug angestrengt wird.