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Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit – Ist das möglich?

Bis vor kurzem konnten Schadenersatzforderungen gegenüber der Versicherung nur geltend gemacht werden, wenn keine Fahrlässigkeit vorlag. Diese Situation hat sich aber geändert. Seit einiger Zeit ist es möglich, “grobe Fahrlässigkeit” in den Versicherungsschutz miteinzubinden. Dies muss jedoch bei Abschluss der Versicherung festgelegt und ein entsprechender Tarif muss vertraglich vereinbart werden.

Was ist grobe Fahrlässigkeit und wer handelt “grob fahrlässig”?

Grob fahrlässig handelt, wer die in der Situation erforderliche Sorgfalt maßgeblich vernachlässigt. Als grob fahrlässig wird zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug definiert. Dennoch: Versicherungen, die grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz miteinschließen, würden auch bei diesen Vergehen haften. Seit 1.1.2008 kann dies im Versicherungsvertrag berücksichtigt werden und ein Versicherungsschutz ist auch bei grober Fahrlässigkeit gewährleistet. Aber Achtung: Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Unfälle, die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol verursacht wurden.