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Grobe Fahrlässigkeit

Zum Begriff Grobe Fahrlässigkeit

Unter dem Begriff Grobe Fährlässigkeit fallen die Handlungen derjenigen Person, welche die Sorgfalt, welche im Verkehr erforderlich ist, in hohem Grade außer Acht lässt und welche den gegebenen Umständen Nichtbeachtung schenkt. Grob fahrlässig sind außerdem Pflichtverletzungen, die unentschuldbar sind. Das unbekümmerte und leichtfertige Handeln einer Person, sowie die vernachlässigte Sorgfalt in Situationen des täglichen Lebens sind Kennzeichen einer groben Fahrlässigkeit. Unter eine Grobe Fahrlässigkeit fallen also jene Handlungen, welche ohne einfachste Überlegungen vorgenommen werden. Zusätzlich werden keine üblichen Maßnahmen ergriffen, die als einleuchtend erscheinen müssten.

Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht

Bei einer Groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr, gewährte die Versicherung bis zur Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes keine Kostenübernahme für etwaige Schäden.
Seit dem 01.Januar 2008 ist es jedoch von einer Einzelfallentscheidung abhängig, ob die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt oder nicht und in welcher Höhe die Versicherungsleistung ausfällt. Wird eine geringere Grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird von der Versicherung mehr erstattet als bei einem starken Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.