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Gefahrenquellen des täglichen Lebens

Gefahrenquellen des täglichen Lebens

Gefahrenquellen des täglichen Lebens werden die Gefahrenquellen genannt, die aus normalen, üblicherweise nicht gefährdenden Handlungen von Personen entstehen und unterliegen meist dem Versicherungsschutz. Dabei beschränken sich die Versicherungen auf Handlungen von Privatpersonen, also nicht auf Handlungen im Berufs-, Betriebs- oder Amtsbereich. Auch unübliche und ungewöhnliche Handlungen, aus denen ein Schaden entsteht, sind nicht versichert.

Beispiele für Gefahrenquellen des täglichen Lebens

Zu den versicherten Aktivitäten gehören zum Beispiel das Radfahren im Straßenverkehr, sportliche Aktivitäten, der Bau eines Einfamilienhauses oder das Halten von Kleintieren, die nicht vordergründig gefährlich oder giftig sind. Versichert ist beispielsweise auch der Besitz von genehmigten Schusswaffen, solange diese nicht zu strafbaren Handlungen oder zur Jagd verwendet werden. Nicht versichert hingegen sind z. B. die Teilnahme an Rad-, Kraftfahrzeug- oder Pferderennen, die Ausübung der Jagd oder die Teilnahme an Boxkämpfen, da diese vordergründig riskanter sind und nicht zum täglichen Leben gehören.