Verkehrszentralregister
Verkehrssünder werden im Verkehrszentralregister registriert
Im Verkehrszentralregister in Flensburg werden seit 1958 grobe Verstöße und Verkehrsdelikte von Verkehrsteilnehmern registriert, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Häufig wird das Verkehrszentralregister auch als Verkehrssünderkartei bezeichnet. Registriert werden ausschließlich Verstöße von Verkehrsteilnehmern, die eine in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubnis haben, sowie Urteile, die von deutschen Gerichten verhängt wurden. Das Register arbeitet nach einem so genannten Punktesystem: Je nach Fehlverhalten im Straßenverkehr werden Verstöße mit einer bestimmten Punktezahl geahndet. Hat ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Punktzahl angesammelt, droht ihm im schlimmsten Falle der Führerscheinentzug.
Einträge im Verkehrszentralregister
Die Eintragungen umfassen Meldungen und Urteile im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, Verurteilungen für Straftaten, die bei der Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind, sowie Ordnungswidrigkeiten und Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen, die mit Bußgeldern ab 40 Euro geahndet werden. Eintragungen in das Verkehrszentralregister werden jedoch nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Registrierte Verkehrsteilnehmer sind berechtigt, Auskünfte zu ihren Eintragungen zu erhalten.