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Vollstreckungstitel

Begriffsklärung Vollstreckungstitel

Unter dem Begriff Vollstreckungstitel versteht man in der deutschen Bundesrepublik eine Anordnung von rechtlicher Seite. Diese Anordung kann sich auf eine Zahlung beziehen, aber auch auf eine Handlung, wie beispielsweise eine Sache herauszugeben. Außerdem kann die Anordnung eine Duldung oder eine Unterlassung betreffen. Liegt ein Vollstreckungstitel vor, ist dieser unter anderem eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung. Zu den Vollstreckungstiteln mit enormer Bedeutung zählen Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile und Urkunden sowie Prozessvergleiche.

Die Bestimmung des Vollstreckungstitels

Für den Vollstreckungstitel muss eine Bestimmung vorliegen. Dies bedeutet, dass in ihm eine exakte Bezeichnung der Parteien (Schuldner und Gläubiger), des Inhalts und Umfangs, sowie der Art der Leistung, welche geschuldet wird, vorhanden sein muss. Sind im Vollstreckungstitel diese Angaben nicht klar aufgeführt, ist eine Vollstreckung aus ihm unmöglich. Dem Schuldner steht die Möglichkeit offen, für die Zwangsvollstreckung von einem Gericht eine Erklärung der Unzulässigkeit einzuholen.