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Verzugszinsen

Verzugszinsen allgemein

Verzugszinsen sind Zinsen, die auf Gläubigerseite dadurch entstehen, dass der Schuldner Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt leistet, sich also in Verzug befindet. Zugrunde liegt die Annahme, dass der Gläubiger den geschuldeten Betrag im Falle einer termingerechten Zahlung gewinnbringend hätte anlegen können.
Ist ein Verbraucher an einem Rechtsgeschäft beteiligt, liegt der Zinssatz für Verzugszinsen fünf Prozent über dem Basiszinssatz.
Ist kein Verbraucher an einem Rechtsgeschäft beteiligt, liegt der Zinssatz für Verzugszinsen acht Prozent über dem Basiszinssatz.
Einige vertragliche Regelungen sehen einen höheren Zinssatz für Verzugszinsen vor.

Berechnung von Verzugszinsen

Die Berechnung von Verzugszinsen ist im BGB gesetzlich geregelt.
Als Berechnungsgrundlage dient der Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich, jeweils am 01.01. und am 01.07. jedes Jahres, durch die Bundesbank festgelegt. Je nach Vertragspartner erfolgt die Berechnung der Verzugszinsen als prozentualer Aufschlag (fünf oder acht Prozent) auf Grundlage des Basiszinssatzes.