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Verjährung

Verjährung in verschiedenen Rechtsformen

Bei der Verjährung wird zwischen dem Zivilrecht, dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht unterschieden. Beim Zivilrecht bedeutet Verjährung, dass das Ende einer Frist zur Durchsetzung eines Anspruchs erreicht ist und somit keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Im öffentlichen Recht kommt es bei Fristende regelmäßig zum Erlöschen eines Anspruchs und im Strafrecht kommt es zur Verfolgungsverjährung, die die Ahndung einer Tat nach einer gesetzlich geregelten Zeit verhindert, sowie zur Vollstreckungsverjährung, die je nach verhängter Strafe die Vollstreckung dieser unmöglich macht.

Fristen und Beginn der Verjährung im Zivilrecht

Nach dem BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Mit Ablauf des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist, beginnt die Verjährungsfrist. Es existieren diverse Abweichungen hiervon, u.a. die Verjährung von Rechten an einem Grundstück (10 Jahre), von Mängelansprüchen beim Kauf (5 Jahre)und bei beweglichen Sachen (2 Jahre), von Herausgabeansprüchen bei Eigentum sowie bei familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten und bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen (30 Jahre).