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Entzug der Fahrerlaubnis

Entzug der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine behördliche Maßnahme, wenn Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung nachgewiesen wurden und die Sicherheit des Verkehrs durch die beschuldigte Person gefährdet zu sein scheint. Im Unterschied zum Fahrverbot, welches eine vorläufig befristete Maßnahme darstellt, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zunächst endgültig. Das Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar.

Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis

Einem Verkehrsteilnehmer, der nicht geeignet oder fähig erscheint, ein Fahrzeug zu führen, muss durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Befähigung oder Fahreignung ist dabei rechtlich nicht genau definiert, bedarf also im Zweifelsfall der Auslegung. Die Fahrerlaubnis wird auf jeden Fall entzogen, wenn z. B. die 18-Punkte-Marke im Verkehrszentralregister überschritten wird oder wenn eine rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs nachgewiesen werden kann (z. B. Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Die Fahreignung kann unter Umständen nach Ablauf einer Sperrfrist durch den sogenannten §70-Kurs wiederhergestellt werden.