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Rückdatierung des Versicherungsbeginns

Rückdatierung der KFZ-Versicherung

Für den Versicherungsnehmer einer KFZ-Versicherung ist eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns eine Möglichkeit, schneller von einer Schadensfreiheitsklasse in die nächste zu gelangen.
Ein Fahrneuling beginnt bei 240 Prozent der Prämie. Egal wann er im Jahr die Versicherung abgeschlossen hat. Stellt der Fahrneuling eine Rückdatierung auf das erste oder zweite Halbjahr, so kann er schneller in die für ihn günstigere Schadensfreiheitsklasse 1 wechseln. Vorraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag mindestens 6 Monate besteht und der Fahranfänger 6 Monate unfallfrei gefahren ist, damit der Vertrag zum 01.01. in die nächsthöhere Schadensfreiheitsklasse gestuft werden kann. Der Fahranfänger kann durch die Rückdatierung Geld sparen.

Rückdatierung der Privaten Krankenversicherung

Hier macht eine Rückdatierung besonders Sinn, wenn man von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Privaten Versicherung wechselt. Vor allem wenn dadurch ein nahtloser Übergang geschaffen wird. Der Versicherungnehmer bezahlt dann für den Zeitraum, obwohl er keine Leistungen in Anspruch genommen hat.