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Ruheversicherung

Funktion und Ablauf

Eine Ruheversicherung ist eine Zusatzvereinbarung in der Kfz-Versicherung. Sie tritt nach einer Stilllegung eines Fahrzeugs auf und beschreibt den weiterhin bestehenden Versicherungsschutz für einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten nach Stilllegung. Versicherer ist derjenige, der als letztes eine Versicherungsbestätigung bei der zuständigen Zulassungsstelle eingereicht hat. Abgedeckt sind Risiken wie das Entwenden und Beschädigen des Fahrzeugs. Zum Zeitpunkt der Stilllegung muss eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestanden haben, damit ein automatisches Eintreten der Ruheversicherung gegeben ist.

Zeitraum und weitere Regelungen

Eine Ab- und Anmeldung darf nicht weniger als 14 Tage und nicht mehr als 12 Monate betragen. Eine Ruheversicherung ist nicht gegeben, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung weniger als 14 Tage aufweist. Für eine Ruheversicherung müssen keine Beiträge gezahlt werden. Die stillgelegten Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Insbesondere für Fahrer von Kraftfahrzeugen, die aufgrund schlechter Witterungen nicht benutzt werden können, ist die Ruheversicherung eine gute Regelung, die auch Versicherungsbeiträge einspart.