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Risikowegfall

Was der Begriff bedeutet

Mit Risikowegfall ist gemeint, dass ein zu versicherndes Risiko nicht mehr gegeben ist. Wenn beispielsweise ein Grundstück verkauft wid, dessen Grundbesitzer-Haftpflichtpolice erlischt.
Generell gibt es zwei Formen des Risikowegfalls, den anfänglichen Interessemangel und den nachträglichen Interessewegfall.
Bei ersterem kommt ein zu versicherndes Interesse nicht zustande, etwa weil der Kauf eines Autos scheitert. Im zweiten Fall fällt nach Beginn der Police das versicherte Interesse weg, zum Beispiel erlischt eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn der Hund stirbt. In beiden Fällen sind keine Prämien mehr zu zahlen.
Andere Begriffe für den Risikowegfall sind Wagniswegfall oder Interessewegfall.

Besonderheiten bei bestimmten Versicherungen

Bei einer Privathaftpflichtversicherung bleibt der Versicherungsschutz im Todesfall des Versicherungsnehmers bis zur nächsten Prämienfälligkeit für dessen Angehörige bestehen.
Bei KfZ-Versicherungen wird beim Risikowegfall meistens nach Kurztarif abgerechnet, wenn der Vertrag weniger als ein Jahr bestanden hat. Bleibt der Versicherungsnehmer mit seinem neuen Fahrzeug bei derselben Versicherung, wird ihm ein etwaiges Beitragsguthaben aus dem alten Vertrag auf die neue Police angerechnet.