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Reise- oder Auslandskrankenversicherung

Die Reise-und Auslandskrankenversicherung

Die Reise- oder Auslandskrankenversicherung deckt Krankheits-und Behandlungskosten ab, die bei Reisen ins Ausland anfallen können, und umfasst zumeist auch die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankenrücktransports. Vor allem bei Reisen in das außereuropäische Ausland ist sie dringend zu empfehlen. Denn in vielen außereuropäischen Ländern, die mit der Bundesrepublik kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, gibt es keine Deckung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese tragen auch die meist hohen Transportkosten für den Krankenrücktransport per Flugzeug nicht. Da auch die deutschen Auslandsvertretungen in solchen Fällen keine Kostenvorschüsse gewähren dürfen, ist hier der Abschluss einer Reise- oder Auslandskrankenversicherung dringend erforderlich.

Deckungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung

Diese umfasst alle Krankheitskosten, die aufgrund eines im Ausland eintretenden Versicherungsfalles anfallen, wenn der Auslandsaufenthalt einen gewissen Zeitraum nicht überschreitet. Hält sich jemand aber aus beruflichen Gründen längere Zeit im Ausland auf, so ist eine spezielle Krankenversicherung nötig. Wenn ein privater Krankenversicherungsschutz aufgrund spezifischer Besonderheiten des Einzelfalles nicht möglich ist, kann nach Rücksprache die GKV die Reise absichern.