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Rentner

Personen, die in Deutschland ihr Renteneintrittsalter erreicht haben, erhalten aufgrund des sozialen Sicherungssystems in Deutschland eine gesetzliche Rente. Zu dieser gesetzlichen Rente gibt es auch noch verschiedene zusätzliche und freiwillige Altersvorsorgemodelle von Versicherern, die staatlich subventioniert werden.

In Deutschland wird unterschieden zwischen Rentnern und Pensionären:

Der Rentner

Ein Rentner gilt als eine – zumindest überwiegend – nicht mehr erwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistung bestreitet. Jeder Einzahler in die Rentenversicherung (sowohl der gesetzlichen als auch einer freiwilligen) hat zum Renteneintrittsalter Anspruch auf eine Rente. Unter dem Begriff “Rente” versteht man in der Bundesrepublik Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung – diese Leistung ist vom Erreichen der jeweils festgelegten Altersgrenze abhängig.

Der Pensionär

Pensionäre erhalten anstatt einer Rente eine Pension, eine staatliche Versorgungsleistung, die nicht aufgrund vorher eingezahlter Beiträgen beruht, sondern aufgrund einer Versorgungsleistung auf der Basis der dienstzeitbezogenen Versorgungsansprüche.