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Risikostrukturausgleich

Definition Risikostrukturausgleich

Unter dem Begriff Risikostrukturausgleich wird eine gesetzliche Regelung verstanden, die in Deutschland im Jahr 1994 in Kraft trat. Der Ausgleich selbst hat die Aufgabe, einen Finanzausgleich zwischen sämtlichen Versicherern im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen, wovon vor allem kleinere Krankenkasse profitieren sollen, die aufgrund ihrer Struktur sonst nicht mit den großen Anbietern in der gesetzlichen Krankenversicherung konkurrieren könnten.

Gründe für den Risikostrukturausgleich

Die Grundlage, die dem Ausgleich zugrunde lag, war die bis kurz nach der Jahrtausendwende fehlende, freie Wahlmöglichkeit der Krankenkasse für einen gesetzlich Versicherten. Da hier bestimmte Krankenkassen beispielsweise nur Angestellten bestimmter Betriebe offenstanden, ergab sich zwangsläufig eine ungleichmäßige Risikoverteilung zwischen allen in Deutschland zugelassenen Krankenkassen. Der Risikostrukturausgleich sollte diese missliche Lage finanziell durch Ausgleichszahlungen abfedern. Auch nach Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 mit einer Angleichung aller Krankenkassenbeiträge spielt der Ausgleich immer noch eine Rolle, vorrangig um die verschiedene Morbiditätsraten der einzelnen Krankenkassen finanziell aufzufangen.