Pflichtversicherung
Bedeutung
Unter Pflichtversicherung versteht man eine Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu zählt beispielsweise die Sozialversicherung, Rentenversicherung oder die Krankenversicherung. Ob eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht wird individuell geprüft. Eine Krankenversicherungspflicht besteht zum Beispiel für Arbeitnehmer, welche mehr als 400 Euro monatlich verdienen, Auszubildende, Studierende und Praktikanten, Rentner, arbeitslos Gemeldete, Künstler und Publizisten.
Für Halter eines Kraftfahrzeugs besteht die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Hintergründe
Pflichtversicherungen bestehen zum Schutz der eigenen, sowie zum Schutz fremder Personen.
So besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht für jeden Bürger.
Diese Versicherungspflicht ergibt sich vor allem aus dem eben schon genannten Schutz der eigenen Person. Bei schweren Krankheiten oder Verletzungen ist ein Arzt dazu verpflichtet der betroffenen Person zu helfen. Da diese Behandlungen zumeist sehr kostenintensiv sind, können diese meistens weder der Patient noch der behandelnde Arzt aus der eigenenen finanziellen Mitteln bezahlen.
Eine Krankenpflichtversicherung ist somit von Nöten und deshalb gesezlich vorgeschrieben.