Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Obliegenheit

Definition Obliegenheit

Der Begriff Obliegenheit beschreibt im engeren Sinne die Pflichten in einem Schuldverhältnis, die sowohl für den Schuldner wie auch für den Gläubiger im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung gültig sind. Der Begriff findet auch außerhalb des Schuldwesens häufige Anwendung und bezieht sich dabei auf alle Verpflichtungen, die mit der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages für beide Seiten einhergehen.

Obliegenheiten im Versicherungswesen

Die Obliegenheiten in einer Versicherungssparte werden durch die Unterzeichnung des Versicherungsvertrages festgelegt. Generalisiert kann man bei ihnen von den Rechten und Pflichten sprechen, die für beide Seiten mit der Unterzeichnung des Vertrages verbunden sind. Durch die regelmäßige Zahlung von Beiträgen, welches neben den wahrheitsgemäßen Angaben zur eigenen Person zu den Hauptpflichten des Versicherungsnehmers gehört, entsteht ein zumindest formales Schuldverhältnis zu Lasten des Versicherers. Dessen Obliegenheit besteht vertraglich gesichert darin, im Falle eines Schadens dem Beitragszahler in der niedergeschriebenen Weise zu entschädigen.