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Kursmakler

Was macht ein Kursmakler?

Kursmakler, auch amtliche Makler genannt, stellen auf Grundlage der eingehenden Kauf- bzw. Verkaufsaufträge die Preise der Wertpapiere an Wertpapierbörsen fest. Auch an Warenbörsen wirken sie bei der Preisfeststellung mit. Eigengeschäfte dürfen sie, anders als freie Makler, nur tätigen, wenn diese zum Spitzenausgleich erfolgen. Der Spitzenauslgeich dient dem Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage. Außerdem vermitteln sie Geschäfte an Bankenvertreter, wofür sie eine Gebühr erhalten.
Die Geschäfte des Kursmaklers dürfen auch aus der Position eines Geschäftsleiters eines Finanzdienstleisters oder Kreditinstitutes als AG oder GmbH betrieben werden.

Wer bestimmt Kursmakler?

Die Börsenaufsichtsbehörde ist für die Einstellung und Entlassung von Kursmaklern zuständig. Diese müssen vor ihrer Einstellung von der Börsengeschäftsführung und der Kursmaklerkammer angehört und auf Ihre Pflichten hin vereidigt werden. Da von Kursmaklern eine hohe Neutralität bei der Kursfeststellung erwartet wird, wird diese Aufgabe in heutiger Zeit häufig von Computerprogrammen ausgeführt.