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Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz

Unter dem Begriff Kreditwesengesetz versteht man in Deutschland das Gesetz über das Kreditwesen. Abgekürzt wird das Kreditwesengesetz mit KWG.
Der Bezug der verschiedenen Regelungen des Kreditwesengesetzes gilt Institutsgruppen und Instituten. Unter die Sparte der Institute fallen Kreditinstitute sowie Finanzdienstleistungsinstitute.
Mit Hilfe des Kreditwesengesetzes soll die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gesichert und aufrecht erhalten werden. Doch auch die Gläubiger von Kreditinstituten sollen davor bewahrt werden, ihre Einlagen zu verlieren.
Auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes ist es der Bundesbank und der BaFin möglich, Informationen von Banken zu erlangen. Zudem können sie die Kreditinstitute unmittelbar beeinflussen.

Die Risikoerfassung

Das Kreditwesengesetz ist für die Auflage von Einschränkungen an die Banken zuständig. Daraus werden die Banken in ihren Möglichkeiten, Risiken einzugehen, begrenzt. Eine Kategorisierung der Vorschriften erfolgt aufgrund der Risikoart, die es zu begrenzen gilt. Risikoarten sind unter anderem das Ausfallrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Marktrisiko, das operationelle sowie das Informationsrisiko.