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Garantieversicherung

Definition Garantieversicherung

Unter dem Begriff Garantieversicherung wird eine Zusatzversicherung im KFZ-Bereich verstanden, die vor allem bei privaten An- und Verkäufen eine wesentliche Rolle spielt. Die Garantieversicherung ist separat zu einer Haftpflichtversicherung bzw. einem Kaskoschutz abzuschließen und besitzt nur für eine bestimmte Phase Gültigkeit. Die meisten Verträge zur Garantieversicherung haben eine Laufzeit von zwölf Monaten, alternativ hierzu kann auch eine Versicherung bis zu einem gewissen Stand des Kilometerzählers vereinbart werden.

Die Garantieversicherung in der Praxis

Die Einführung der Garantieversicherung hat sich in der Praxis für Privatgeschäfte deshalb eingebürgert, da sie Streitigkeiten zwischen den am Kauf beteiligten Parteien unterbindet, falls es bereits kurz nach dem Besitzerwechsel zu einem Reparaturfall kommt. Die Garantieversicherung übernimmt dann sämtliche Kosten der anfallenden Reparaturen und stellt so in gewisser Hinsicht eine Garantie für den Neubesitzer dar, die allerdings vom neuen Versicherungsnehmer und Fahrzeugbesitzer über Beiträge zu bezahlen ist.