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Ehegattenarbeitsvertrag

Wenn Ehepartner im Betrieb des Selbstständigen mitarbeiten

Immer häufiger arbeiten Ehepartner eines Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder eines Freiberuflers in dessen Betrieb mit. Dies erübrigt die Einstellung eines fremden Mitarbeiters und führt aufgrund der Vorkenntnisse und des bereits eingebrachten Engagements des Partners zu geschäftlichen Vorteilen. Um den Ehepartner sowohl finanziell als auch steuerlich und sozialrechtlich abzusichern, sollte ein Ehegattenarbeitsvertrag abgeschlossen werden.

Vorteile eines Ehegattenarbeitsvertrages

Ein Ehegattenarbeitsvertrag bringt Vorteile für beide Partner. Er regelt das Arbeitsverhältnis sowie den Lohn des Ehepartners. Mitarbeitende Ehepartner profitieren von der Sozialversicherungspflicht und werden somit in der gesetzlichen Rentenversicherung mitversichert. Für den Arbeitgeber entstehen Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge, die seine Betriebsausgaben erhöhen und gleichzeitig seine Gewerbe- und Einkommensteuerschuld senken. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber eines in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Ehepartners selbst in eine private Krankenversicherung wechseln. Der Nachweis über ein tatsächlich vorliegendes Arbeitsverhältnis muss über einen schriftlichen und detaillierten Ehegattenarbeitsvertrag erbracht werden.