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Elternzeit

Elternzeit

Als Elternzeit wird die Zeit direkt nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Die Freistellung von der Arbeit hierfür wird vom Arbeitgeber nicht entlohnt. Die Eltern haben auf diese Freistellung einen Rechtsanspruch. In Deutschland dauert die Elternzeit maximal 3 Jahre an und kann von Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden. Sie können selbst entscheiden, ob sie die Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander nehmen. Währenddessen ist eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche möglich. Spätestens 7 Wochen vor Beginn des Erziehungsurlaubes muss der Antrag auf Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Im Anschluß daran beginnt das Arbeitsverhältnis wieder zu den gleichen Bedingungen wie zuvor.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Grundsätzlich besteht während der Elternzeit ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Nur in Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, wie z.B. bei Gefährdung oder Stilllegung des Betriebes. Der Sonderkündigungsschutz greift sofort mit Beginn der Elternzeit.