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Beginnverlegung

Beginnverlegung

Unter dem Begriff Beginnverlegung versteht man in der Krankenversicherung eine vertragliche Kondition, die den Beginn des Versicherungsschutzes zeitlich vordatiert. Im Regelfall wird von der Beginnverlegung Gebrauch gemacht, wenn ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erfolgen und dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungs- und Wechselfristen versäumt worden sein sollten. Um dennoch den gesetzlich vorgeschrieben, lückenlosen Versicherungsschutz zu garantieren, kann je nach Einsicht des neuen Versicherers die gewünschte Vorverlegung erfolgen.

Nutzen der Beginnverlegung für den Versicherten

Die Zustimmung des Versicherers zu der gewünschten Beginnverlegung erfolgt vor allem dann, wenn mit der Vorverlegung ein niedriger Beitrag verbunden sein sollte, der dem Versicherten rechtmäßig zusteht. Wichtig ist hierbei, dass dies lediglich für die zu zahlenden Beiträge, nicht aber für eventuelle Leistungen gilt. Der Schutz, der durch den Versicherungsvertrag zugesichert wird, kann somit nicht zeitlich vorverlegt werden, sondern gilt frühestens ab dem Moment der Vertragsunterzeichnung.