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Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Was heißt “Befreiung von der Krankenversicherungspflicht”?

Jeder Bürger Deutschlands ist verpflichtet, versichert zu sein. Nur in einigen wenigen Fällen ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich. Dazu muss zuerst ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden, der dann aber solange nicht zurückgerufen werden kann, wie der Sachverhalt, der zu diesem Antrag geführt hat, andauert.

Die Voraussetzungen

Eine der Voraussetzungen für eine Befreiung von der Krankenversicherung ist, dass der Lohn unter die Mindestgrenze für eine Krankenpflichtversicherung sinkt. Ist dies der Fall, kann man von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit werden, darf aber weiterhin bei der privaten Krankenkasse versichert bleiben. Eine andere Voraussetzung ist eine unterdurchschnittliche wöchentliche Arbeitsstundenzahl, wie sie z.B. durch Teilzeit entstehen kann. Hier wird der Arbeitnehmer von der Krankenversicherungspflicht befreit, sofern er die letzten fünf Jahre ebenfalls von ihr befreit war und auch der Lohn unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Bei Mini-Jobs kann der Arbeitnehmer ebenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden und kann sich privat versichern lassen.