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Beihilfebescheinigung

Was ist eine Beihilfebescheinigung?

Jeder Versicherungsnehmer, der nach Beihilfetarifen versichert ist, erhält zusammen mit seinem Versicherungsschein eine Beihilfebescheinigung. Sie dient – ähnlich wie eine Arbeitgeberbescheinigung – zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle sowie als Nachweis. Die Beihilfebescheinigung wird auch als Quotenbescheinigung bezeichnet.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Die Beihilfe ist ein eigenständiges System der Krankenfürsorge zur Ergänzung der Eigenvorsorge von Beamten. Als staatliche Mitarbeiter verfügen diese über keinen direkten Arbeitgeber und können deshalb keinen Arbeitgeberzuschuss empfangen. Dies wird ihnen durch die Beihilfe ersetzt, die in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt wird.
Einen Beihilfeanspruch können auch Ehepartner von beihilfeberechtigten Personen geltend machen, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Auch Kinder von Beihilfeempfängern sind beihilfeberechtigt, solange sie Anspruch auf Kindergeld haben.
Der Vorteil für Beihilfeempfänger ist, dass sie sich nur zu dem Prozentsatz selbst versichern müssen, für den die Beihilfe nicht aufkommt.