Abweichende Halterschaft
Die Abweichende Halterschaft
Der Begriff Abweichende Halterschaft taucht im KFZ-Versicherungswesen auf und spielt beim Vertragsabschluss sowie bei der Höhe des zu zahlenden Beitrages eine Rolle. Eine Abweichende Halterschaft liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer der KFZ-Versicherung selbst nicht der Halter des Fahrzeuges ist. In der Praxis tritt diese Situation beispielsweise dann ein, wenn ein Elternteil die Versicherungskosten für das erste Fahrzeug ihres Nachwuchses übernommen hat, da hier aufgrund des Alters die zu zahlende Versicherungsprämie im Regelfall geringer ausfällt.
Versicherungstechnische Folgen
Eine abweichende Halterschaft wird von den deutschen Versicherungen in der Tarifstruktur unterschiedlich bewertet. Bei einzelnen Unternehmen ist die Abweichung zwischen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht mehr möglich, andere lassen sich diesen Zustand durch eine höhere Versicherungsprämie bezahlen. Hierbei ist es meist davon abhängig, in welcher Beziehung Halter und Versicherunsgnehmer zueinander stehen. Ist die Regelung für Familien meist üblich und mit nur geringen Aufschlägen versehen, kann die abweichende Halterschaft zwischen gänzlich fremden Personen untersagt werden.