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Außerbetriebsetzung

Definition Außerbetriebsetzung

Außerbetriebsetzung ist ein Begriff aus der “Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr” (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) und ersetzt die früher gebräuchliche Unterscheidung von “vorübergehender Stilllegung” und “endgültiger Stilllegung”. Die Zulassung eines Fahrzeuges kann durch eine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden, wenn z. B. der Verkauf des Fahrzeuges vorgesehen ist. In der Zwischenzeit wird mit der Außerbetriebsetzung das Zahlen von Steuern und Versicherungsbeiträgen für dieses Fahrzeug vermieden. Ein weiterer Grund für eine Außerbetriebsetzung ist das Stilllegen von Fahrzeugen, die im Winterhalbjahr nicht benutzt werden, wie z. B. Motorräder, Wohnwagen und Cabriolets, oder wenn die Inbetriebnahme aufgrund einer länger andauernden Reparatur nicht möglich ist.

Beantragung und Fristen

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges muss beim zuständigen Amt unter Vorlage der Zulassungspapiere sowie der amtlichen Kennzeichen beantragt werden. Mit der Außerbetriebsetzung beginnt eine 7-Jahres-Frist (die oben erwähnte Stilllegung betrug lediglich 12 bzw. 18 Monate), in der das Fahrzeug wieder zugelassen werden kann, andernfalls verliert der KFZ-Brief nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit.