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Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben

Die Abgasuntersuchung (AU) ist in Deutschland verpflichtend. Jeder Halter eines PKW muss diese Untersuchung seit diesem Jahr im Rahmen der Hauptuntersuchung durchführen lassen. Früher wurde die Abgasuntersuchung separat durchgeführt. Da sie mittlerweile aber zum Gesamtprozess gehört, wird keine AU-Plakete mehr am Nummernschild befestigt. Der Nachweis über die durchgeführte und erfolgreich überstandene Untersuchung erfolgt nunmehr über den Prüfbericht der Hauptuntersuchung, in welchem ggf. auch andere Mängel am Fahrzeug festgehalten werden.

Welcher Zweck wird mit der Abgasuntersuchung (AU) verfolgt?

Grundsätzlich ist die Abgasuntersuchung ein Maßnahme im Sinne des Umweltschutzes, denn durch die genaue Messung der in den Abgasen enthaltenen Schadstoffe kann bestimmt werden, wie sehr ein PKW für die Umwelt schädlich ist. Dies wird mit spezifischen Normwerten bestimmt, welche bei der Untersuchung als Referenz dienen. Zu wiederholen ist die Abgasuntersuchung alle 36 Monate. Bei Dieselfahrzeugen wird auch die immer wieder diskutierte Problematik des Feinstaubs mit untersucht, da dies auch zu gesundheitlichen Schäden führen kann.